Unfallbericht – Was ist bei einem Unfall zu tun

Unabhängig, ob selbst- oder unverschuldet, ein Unfall ist ein unangenehmer Vorfall. Um im richtigen Moment korrekt zu handeln, möchten wir Ihnen im Folgende einige Punkte mitgeben, damit Sie nichts vergessen: Sichern Sie die Unfallställe ab. Sind Sie oder der Unfallgegner verletzt, so rufen Sie oder Mithelfende den Notarzt. Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten sowie bei einer unklaren Sachlage sollte die Polizei verständigt werden. Machen Sie Bilder von dem Unfallort, dem/der beteiligtem/n Fahrzeug/en und ggf. Detailfotos von den entstandenen Schäden. Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte. Notieren Sie sich mit Hilfe des Unfallberichts die wesentlichen Punkte, wie Kennzeichen, Namen und Anschriften sowie Versicherungsgesellschaften des Unfallgegners und Namen und Anschriften von Zeugen.

HU / AU

Das sollten Sie bei der HU mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung. Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden. Das sollten Sie Wissen: Ihren fälligen HU-Termin erkennen Sie auf der jeweiligen Prüfplakette, in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein oder im letzten HU-Bericht. Die Untersuchungsintervalle der HU variieren abhängig von Fahrzeugklasse, Fahrzeugnutzung und Alter des Fahrzeugs. Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate. Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU Sie wollen nicht immer nach dem Termin der HU/AU auf dem hinteren Kennzeichen schauen? Stellen Sie sich eine Erinnerung ein: https://www.dekra.de/de-de/hu-erinnerung/