Wussten Sie, dass 7 Millionen Smarties in einen Smart passen? Das kleinste Auto der Welt wiegt 60 kg. Hier geht es zum Bericht auf YouTube. Deutschland ist das einzige Land der Welt, in dem man legal ein Polizeiauto mit über 300 km/h überholen darf. Hochgerechnet wartet jeder Mensch etwa zwei Wochen seines Lebens an Ampeln. Wer regelmäßig Auto fährt, wartet sogar noch länger – nämlich zwei Jahre und sechs Monate.
Unfallbericht – Was ist bei einem Unfall zu tun
Unabhängig, ob selbst- oder unverschuldet, ein Unfall ist ein unangenehmer Vorfall. Um im richtigen Moment korrekt zu handeln, möchten wir Ihnen im Folgende einige Punkte mitgeben, damit Sie nichts vergessen: Sichern Sie die Unfallställe ab. Sind Sie oder der Unfallgegner verletzt, so rufen Sie oder Mithelfende den Notarzt. Falls erforderlich, rufen Sie die Polizei. Dies sollte immer dann der Fall sein, wenn Personen verletzt wurden oder ein hoher Sachschaden entstanden ist. Auch bei Verdacht auf Straftaten sowie bei einer unklaren Sachlage sollte die Polizei verständigt werden. Machen Sie Bilder von dem Unfallort, dem/der beteiligtem/n Fahrzeug/en und ggf. Detailfotos von den entstandenen Schäden. Achten Sie auf Bremsspuren und Flüssigkeitsaustritte. Notieren Sie sich mit Hilfe des Unfallberichts die wesentlichen Punkte, wie Kennzeichen, Namen und Anschriften sowie Versicherungsgesellschaften des Unfallgegners und Namen und Anschriften von Zeugen.
Wussten Sie schon, dass …
In 2016 sich 145 Unfälle und davon 6,9% in Hessen ereigneten? In 2017 ereigneten sich bis Juli 2017 221.247 Verkehrsunfälle. Die meisten Verkehrsunfälle passierten im Juni. 996 km ergibt die Strecke aller Autobahnen in Deutschland zum 1. Januar 2017. 82% aller Haushalte mindestens ein Fahrzeug besitzen
HU / AU
Das sollten Sie bei der HU mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung. Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden. Das sollten Sie Wissen: Ihren fälligen HU-Termin erkennen Sie auf der jeweiligen Prüfplakette, in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein oder im letzten HU-Bericht. Die Untersuchungsintervalle der HU variieren abhängig von Fahrzeugklasse, Fahrzeugnutzung und Alter des Fahrzeugs. Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate. Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU Sie wollen nicht immer nach dem Termin der HU/AU auf dem hinteren Kennzeichen schauen? Stellen Sie sich eine Erinnerung ein: https://www.dekra.de/de-de/hu-erinnerung/
Änderungen 2023 für Autofahrer
Auch im Kalenderjahr 2023 sind einige Änderungen in Kraft getreten, welche Autofahrer beachten sollten Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen: Lt. dem Beschluss der Großen Koalition bekommen Arbeitnehmer, welche ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuervorzug. Der monatliche geldwerte Vorteil, welcher 1% des Listenpreises versteuert wird, reduziert sich um die Hälfte auf 0,5 Prozent. Diese Regelung soll für alle Fahrzeuge gelten, welche zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 geleast oder erworben werden. Die orangefarbene TÜV-Plakette ist fällig: Innerhalb des Kalenderjahres 2019 laufen alle orangefarbenen HU-Plaketten ab. Schauen Sie auf Ihr hinteres Kennzeichen, um zu Prüfen, ob auch Sie betroffen sind. Bei erfolgreichen Hauptuntersuchung erhalten Sie dieses Jahr einen gelben Aufkleber. Die Maut im Ausland erhöht sich leicht: Die Mautgebühren im südlichen benachbarten Ausland steigen in diesem Kalenderjahr teilweise leicht an. So muss man bspw. für die Pkw-Jahresvignette in Österreich 1,90€, mehr zahlen. Aufgrund des gestiegenen Wechselkurses ist in der Schweiz die Jahresvignette seit Oktober bereits auf 36,50€ gestiegen. In Slowenien hingegen sind die Preise stabil geblieben. Die Jahresvignetten 2019 sind bereits seit dem 1. Dezember 2018 nutzbar.