HU / AU

Das sollten Sie bei der HU mitbringen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen
  • Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung.
  • Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden.

Das sollten Sie Wissen:

  • Ihren fälligen HU-Termin erkennen Sie auf der jeweiligen Prüfplakette, in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein oder im letzten HU-Bericht.
  • Die Untersuchungsintervalle der HU variieren abhängig von Fahrzeugklasse, Fahrzeugnutzung und Alter des Fahrzeugs. Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate.
  • Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU

Sie wollen nicht immer nach dem Termin der HU/AU auf dem hinteren Kennzeichen schauen? Stellen Sie sich eine Erinnerung ein: https://www.dekra.de/de-de/hu-erinnerung/