HU / AU
Das sollten Sie bei der HU mitbringen: Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) Nachweise über nachträglich vorgenommene technische Änderungen Bei Kraftfahrzeugen sind auch Nachweise über vorangegangene Abgasuntersuchungen und/oder Gasanlagenprüfungen (für Flüssig- oder Erdgasanlagen zum Kfz-Antrieb) vorzulegen. Sollten diese noch gültig sein, entfallen dann diese Prüfungen im Rahmen der anstehenden Hauptuntersuchung. Ist Ihr Kraftfahrzeug mit einer festeingebauten Flüssiggasanlage ausgerüstet, die nicht zum Antrieb des Fahrzeuges dient (z. B. Kocheinrichtung im Wohnmobil), so ist es ratsam, ebenfalls einen Nachweis über deren regelmäßige Prüfung (Plakette oder Bescheinigung) zu erbringen. Bei bestimmten Fahrzeugausführungen muss der fehlende Nachweis nämlich bemängelt werden und eine neue HU-Plakette kann nicht angebracht werden. Das sollten Sie Wissen: Ihren fälligen HU-Termin erkennen Sie auf der jeweiligen Prüfplakette, in Ihrer Zulassungsbescheinigung Teil I Fahrzeugschein oder im letzten HU-Bericht. Die Untersuchungsintervalle der HU variieren abhängig von Fahrzeugklasse, Fahrzeugnutzung und Alter des Fahrzeugs. Ein neuer PKW muss erst nach 36 Monaten vorgeführt werden, ab der zweiten HU jedoch alle 24 Monate. Motorräder müssen alle 24 Monate zur HU Sie wollen nicht immer nach dem Termin der HU/AU auf dem hinteren Kennzeichen schauen? Stellen Sie sich eine Erinnerung ein: https://www.dekra.de/de-de/hu-erinnerung/
Änderungen 2023 für Autofahrer
Auch im Kalenderjahr 2023 sind einige Änderungen in Kraft getreten, welche Autofahrer beachten sollten Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen: Lt. dem Beschluss der Großen Koalition bekommen Arbeitnehmer, welche ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuervorzug. Der monatliche geldwerte Vorteil, welcher 1% des Listenpreises versteuert wird, reduziert sich um die Hälfte auf 0,5 Prozent. Diese Regelung soll für alle Fahrzeuge gelten, welche zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 geleast oder erworben werden. Die orangefarbene TÜV-Plakette ist fällig: Innerhalb des Kalenderjahres 2019 laufen alle orangefarbenen HU-Plaketten ab. Schauen Sie auf Ihr hinteres Kennzeichen, um zu Prüfen, ob auch Sie betroffen sind. Bei erfolgreichen Hauptuntersuchung erhalten Sie dieses Jahr einen gelben Aufkleber. Die Maut im Ausland erhöht sich leicht: Die Mautgebühren im südlichen benachbarten Ausland steigen in diesem Kalenderjahr teilweise leicht an. So muss man bspw. für die Pkw-Jahresvignette in Österreich 1,90€, mehr zahlen. Aufgrund des gestiegenen Wechselkurses ist in der Schweiz die Jahresvignette seit Oktober bereits auf 36,50€ gestiegen. In Slowenien hingegen sind die Preise stabil geblieben. Die Jahresvignetten 2019 sind bereits seit dem 1. Dezember 2018 nutzbar.



































