Auch im Kalenderjahr 2023 sind einige Änderungen in Kraft getreten, welche Autofahrer beachten sollten
Steuervorteil für Elektro-Dienstwagen: Lt. dem Beschluss der Großen Koalition bekommen Arbeitnehmer, welche ein E- oder Hybridauto privat nutzen, ein Steuervorzug. Der monatliche geldwerte Vorteil, welcher 1% des Listenpreises versteuert wird, reduziert sich um die Hälfte auf 0,5 Prozent. Diese Regelung soll für alle Fahrzeuge gelten, welche zwischen dem 1. Januar 2019 und 31. Dezember 2021 geleast oder erworben werden.
Die orangefarbene TÜV-Plakette ist fällig: Innerhalb des Kalenderjahres 2019 laufen alle orangefarbenen HU-Plaketten ab. Schauen Sie auf Ihr hinteres Kennzeichen, um zu Prüfen, ob auch Sie betroffen sind. Bei erfolgreichen Hauptuntersuchung erhalten Sie dieses Jahr einen gelben Aufkleber.
Die Maut im Ausland erhöht sich leicht: Die Mautgebühren im südlichen benachbarten Ausland steigen in diesem Kalenderjahr teilweise leicht an. So muss man bspw. für die Pkw-Jahresvignette in Österreich 1,90€, mehr zahlen. Aufgrund des gestiegenen Wechselkurses ist in der Schweiz die Jahresvignette seit Oktober bereits auf 36,50€ gestiegen. In Slowenien hingegen sind die Preise stabil geblieben. Die Jahresvignetten 2019 sind bereits seit dem 1. Dezember 2018 nutzbar.